Einladungen zu Veranstaltungen
Die IBF lädt ihre Mitglieder sowie alle Interessierten herzlich zu folgenden Veranstaltungen ein:
- Frühstück am Samstag, 15. August 2026, 10 Uhr in der IBF
- Informationsveranstaltung im Herbst (Inhalt und Datum noch abzusprechen)
- Weihnachtsfeier am Donnerstag, 3. Dezember 2026, 15 Uhr – am Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung
Die Veranstaltungen finden in der Begegnungsstätte der IBF in der Kutschergasse 6, 67346 Speyer statt.
Das Parken im Hof ist grundsätzlich nicht gestattet; für Veranstaltungen bemühen wir uns um eine Ausnahmegenehmigung.
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Jubiläum: 50 Jahre IBF
Im Jahr 2027 begeht die 1977 gegründete IBF ihr 50. Jubiläum. Wir planen mehrere Feiern über das Jahr verteilt.
Vor den Rückblick-Fotos möchten wir einen Spendenaufruf veröffentlichen (eine belastende Situation, wie Sie gleich lesen werden):
Fast 50 Jahre im Dienst der Menschlichkeit – IBF Speyer bittet dringend um Unterstützung
Was im Juli 1977 mit dem Ziel begann, Menschen mit Behinderungen mehr Selbstständigkeit, Mobilität und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, steht heute vor einer ungewissen Zukunft. Die IBF – Interessengemeinschaft Behinderter und ihrer Freunde Speyer e.V. sieht sich mit einer existenzbedrohenden finanziellen Herausforderung konfrontiert. Eine Rückforderung der Corona-Soforthilfe in Höhe von 15.000 Euro bringt den gemeinnützigen Verein in finanzielle Not.
Seit fast fünf Jahrzehnten engagiert sich die IBF Speyer für Menschen mit Behinderungen und für ihre Angehörigen in Speyer und der Region. Mit rund 130 Mitgliedschaften ist der Verein für viele Betroffene eine verlässliche Gemeinschaft, ein Ort der Begegnung und ein Partner im Alltag.
Ein Herzstück der Vereinsarbeit ist der Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen.
Die Fahrerinnen und Fahrer der IBF bringen Menschen nicht einfach nur von einem Ort zum anderen. Sie ermöglichen ihnen den Weg zum Arzt, ins Krankenhaus oder zur Therapie und schaffen Möglichkeiten zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Dabei sind sie auch persönlich für ihre Fahrgäste da und unterstützen dort, wo Hilfe benötigt wird.
Viele unserer Fahrgäste können ihre Wohnung nicht ohne Unterstützung verlassen. Deshalb holen die Fahrerinnen und Fahrer sie bei Bedarf direkt in ihrer Wohnung ab, helfen bei den Vorbereitungen bzw. beim Zurechtmachen für die Fahrt, begleiten sie sicher bis zum Fahrzeug und stehen ihnen auch am Zielort unterstützend zur Seite.
Diese persönliche Betreuung geht weit über einen reinen Fahrdienst hinaus. Für viele Menschen mit Behinderungen ist sie eine wichtige Voraussetzung dafür, medizinische Versorgung und notwendige Therapien überhaupt wahrnehmen oder am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. So schenkt die IBF nicht nur Mobilität, sondern auch Selbstständigkeit, Teilhabe und ein wertvolles Stück Lebensqualität.
Eine derart intensive Unterstützung ist nur mit bezahlten Fahrerinnen und Fahrern möglich. Die Personalkosten gehören daher zu den größten Ausgaben des Vereins.
Die ohnehin angespannte finanzielle Situation wird nun durch eine unerwartete Rückforderung der Corona-Soforthilfe aus dem Jahr 2020 in Höhe von 15.000 Euro erheblich verschärft.
Zum Zeitpunkt der Beantragung der Corona-Soforthilfe im Frühjahr 2020 ergaben die FAQ aus Sicht des Vereins keinen Hinweis darauf, dass Personalkosten bei der Ermittlung des Liquiditätsengpasses nicht berücksichtigt werden dürfen. Da der Fahrdienst auf bezahlte Fahrerinnen und Fahrer angewiesen ist, waren die Personalkosten ein wesentlicher Bestandteil der laufenden Ausgaben des Vereins. Der Antrag wurde nach bestem Wissen und Gewissen auf Grundlage der damals verfügbaren Informationen gestellt. Die IBF wollte es in der Corona-Krise unbedingt vermeiden, Personal zu entlassen und auf diese Weise die Ausgaben zu senken.
Erst jetzt ergibt sich die Verpflichtung zur Rückzahlung der erhaltenen Mittel. Für einen gemeinnützigen Verein stellt diese Rückzahlung jedoch eine außergewöhnliche Belastung dar, die aus eigener Kraft kaum zu bewältigen ist.
Der Vorstand bittet Sie deshalb herzlich um Unterstützung:
Wir bitten um Hilfe für die Menschen mit Behinderungen, die seit fast 50 Jahren auf die IBF Speyer vertrauen. Viele unserer Fahrgäste benötigen nicht nur eine Fahrt, sondern menschliche Unterstützung – vom Verlassen ihrer Wohnung bis zur sicheren Rückkehr nach Hause. Diese Hilfe möchten wir auch in Zukunft gewährleisten. Gemeinsam können wir verhindern, dass diese wichtige Arbeit verloren geht. Jede Spende – ob groß oder klein – hilft uns, den Fortbestand unseres Vereins zu sichern.Fast 50 Jahre gelebte Inklusion, rund 130 Mitgliedschaften, unzählige Fahrten sowie das tägliche Engagement für Menschen mit Behinderungen dürfen nicht an einer außergewöhnlichen finanziellen Belastung scheitern.
Bitte helfen Sie mit, dass die IBF Speyer auch künftig Menschen mit Behinderungen begleiten, Mobilität, Teilhabe und menschliche Nähe ermöglichen und im Jahr 2027 ihr 50-jähriges Bestehen gemeinsam mit ihren Mitgliedern, Unterstützern und Freunden feiern kann.
„Seit 1977 bewegen wir Menschen. Helfen Sie uns, in Bewegung zu bleiben.“
Spendenkonto
Kontoinhaber: IBF – Interessengemeinschaft Behinderter und ihrer Freunde Speyer e.V.
IBAN: DE72 5455 0010 0000 0113 20
BIC: LUHSDE6AXXX (Sparkasse Vorderpfalz)
Verwendungszweck: Zukunft der IBF Speyer“
Spenden an die IBF Speyer e.V. sind steuerlich abzugsfähig. Selbstverständlich stellt der Verein Zuwendungsbestätigungen (Spendenquittungen) aus.